Neutraubling: 09.30 - 10.15 Uhr / 18.10 - 18.55 // Regensburg:10.00 - 10.45 Uhr / 15.15 - 16.00 / 17.45 - 18.30
Rehasport
Neutraubling: 09.30 - 10.15 Uhr / 18.10 - 18.55 // Regensburg:10.00 - 10.45 Uhr / 15.15 - 16.00 / 17.45 - 18.30
Rehasport
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
Regensburg: 09.00 - 09.45 Uhr / 10.00 - 10.45 Uhr // Neutraubling: 17:15 - 18:00 Uhr
Rehasport
Regensburg: 09.00 - 09.45 Uhr / 10.00 - 10.45 Uhr // Neutraubling: 17:15 - 18:00 Uhr
Rehasport
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
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Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
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Neutraubling: 08.30 - 09.15 / 09:30 - 10:15 Uhr // Kurse Regensburg: 12.30 - 13.15 Uhr / 16.00 - 16.45 Uhr / 17.00 - 17.45 Uhr / 19.00 - 19.45 Uhr
Rehasport
Neutraubling: 08.30 - 09.15 / 09:30 - 10:15 Uhr // Kurse Regensburg: 12.30 - 13.15 Uhr / 16.00 - 16.45 Uhr / 17.00 - 17.45 Uhr / 19.00 - 19.45 Uhr
Rehasport
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden?
Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
Regensburg: 10.30 - 11.15 Uhr / 13.30 - 14.15 Uhr
Rehasport
Regensburg: 10.30 - 11.15 Uhr / 13.30 - 14.15 Uhr
Rehasport
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Haben Sie orthopädische Probleme aus den Bereichen Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenk? Dann sprechen Sie uns an.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
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Diese Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger, also i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und können anschließend nach Absprache bei freien Plätzen an unseren Gruppen teilnehmen.
Neutraubling: 12:45 - 13:30 Uhr // Regensburg: 13.00 - 13.45 Uhr
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